Archivierte Mitteilungen
Neue Erhebungsbögen 2018
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Seit dem 06.10.2017 sind neue Erhebungsbögen für EndoProthetikZentren und EndoProthetikZentren der Maximalversorgung veröffentlicht.
Qualifizierungslehrgang Fachexperten
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04. - 05.06.2018, Neu-Ulm
Wollen Sie sich für die Überprüfung der Endoprothetikzentren vor Ort qualifizieren? Die Ernennung zum von der DGOOC anerkannten Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung.
Weitere Informationen und die Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang finden Sie hier.
EPZ Informationsblatt
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
EPZ Anmeldeformular
Frist zur Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“
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Sonderregelung 2 läuft zum 1.8.2018 ab.
Hinweis aus der EndoCert-Zertifizierungskommission:
Für die Zulassung und den Betrieb eines zertifizierten Endoprothetikzentrums bzw. eines Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung gemäß des EndoCert ® - Systems lautet eine der zentralen Anforderungen, dass einer der Hauptoperateure bzw. Senior - Hauptoperateure über die Zusatzbezeichnung „ Spezielle Orthopädische Chirurgie “ verfügen muss.
Endoprothetische Fachgesellschaften fokussieren Patientensicherheit und Versorgungsqualität
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Pressemitteilung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) nehmen zu der aktuellen Diskussion um Versorgungsqualität und Mindestmengen im Bereich der Endoprothetik wie folgt Stellung:
Die Qualifikation der Operateure, der Krankenhäuser und die Qualität der verwendeten Implantate sind von zentraler Bedeutung für eine sichere und hochwertige Durchführung dieses hochkomplexen Eingriffs. Der ständig wachsende Anspruch an die Funktion eines Kunstgelenkes muss durch immer weiter verfeinerte Operationstechniken realisiert werden. Kunstgerecht ausgeführt, resultiert nahezu immer eine hohe Zufriedenheit der Patienten.
Rückfragen zur postoperativen Ganzbeinstandaufnahme
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Seit der Veröffentlichung der neuen Erhebungsbögen am 2.12.2015 sind Rückfragen bezüglich der Anfertigung einer postoperativen Ganzbeinstandaufnahme bei Knieprothesenimplantationen eingegangen. Hierzu hat die Zertifizierungskommission folgendes Positionspapier veröffentlicht:
Neue Erhebungsbögen seit 2016
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Mit dem 02.12.2015 sind die neuen Erhebungsbögen mit aktualisierten Anforderungen an die Endoprothetikzentren veröffentlicht worden. Verpflichtend gelten die Änderungen seit dem 1.6.2016.
EndoCert ist ein lernendes System. Dies hat viele Vorteile. Jedoch sind damit auch Nachteile verbunden: wir alle müssen uns auf Änderungen einstellen und diese in unseren Einrichtungen umsetzen. Damit ist zwangsläufig auch ein hoher Aufwand verbunden. Dies ist uns als Vertreter des EndoCert-Systems durchaus bewusst. Dennoch müssen wir auf Erkenntnisse, die wir im laufenden Betrieb gewinnen, eingehen, um eine stetige Verbesserung unseres Systems zu erreichen.
EndoCert: Abstimmung zwischen DGOOC und DGU erfolgreich
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H. Haas, R. Hoffmann
Vorbemerkung
Die zur Zertifizierung von EndoProthetikZentren aufgestellten Anforderungen beinhalten u.a. die Qualifikation als Spezieller Orthopädischer Chirurg. Aufgrund der Versorgungssituation in Deutschland gibt es Einrichtungen, die alle Anforderungen einer Zertifizierung erfüllen ohne jedoch die Qualifikation eines Hauptoperateurs als Spezieller Orthopädischer Chirurg nachweisen zu können. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Benachteiligung langjährig an der Versorgung teilnehmender Einrichtungen kommt, wurde mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) folgende Übergangsregelung vereinbart.
Dabei ist es das gemeinsame Ziel, bewährte Strukturen in der Versorgung zu halten und zukünftig die Einhaltung der aufgestellten Anforderungen sicherzustellen. Die gewährte Übergangsfrist von 4 Jahren ermöglicht es allen beteiligten Einrichtungen, entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten.
Sonderregelung Spezielle Orthopädische Chirurgie
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Die Sonderregelung wurde eingeführt, um Einrichtungen die Zertifizierung als EPZ zu ermöglichen, die bereits seit Jahren und mit Erfolg endoprothetische Leistungen erbringen. Da dies für bereits etablierte Einrichtungen mit stabilen Prozessen zutrifft, wurde die Frist zur Einreichung des Antrags auf den 31.12.2013 begrenzt.
Stellungnahme der Zertifizierungskommission
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Aufgrund unterschiedlicher Anfragen, die uns wegen der Einbeziehung von Zuweisern in zertifizierte Endoprothetikzentren erreichen, stellt die Zertifizierungskommission fest:
- Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist der Verzicht auf jedwede Kick-Back Mechanismen, durch die die Zuweisung von Patienten befördert werden könnte. Zu zertifizierende Kliniken verpflichten sich zum Verzicht auf derartige Konstrukte.
- Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erhebung postoperativer Daten im Rahmen des EndoCert Projekts auf Parameter im direkten Zusammenhang mit der Operation beschränkt. Eine Erfassung von Daten z.B. 1 Jahr postop. wird derzeit in Pilotkliniken auf Durchführbarkeit geprüft.
- Somit sind Daten zur Ergebnisqualität z.B. 1 Jahr postop. nicht Voraussetzung für eine Zertifizierung nach EndoCert.
- Eine angemessene und sinnvolle Einbindung verschiedener Kooperationspartner (Zuweiser, Rehabilitationseinrichtungen etc.) in die Betreuung der Patienten bzw. zur Unterstützung qualitätssichernder Maßnahmen wird durch EndoCert unterstützt.
H. Haas
Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC
Dt. Ärzteblatt: Qualitätssicherung in der Endoprothetik
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Zertifizierung von Zentren gestartet
"Seit Oktober 2012 können sich Endoprothesenzentren, die einen definierten Anforderungskatalog erfüllen, zertifizieren lassen", schreibt das Deutsche Ärzteblatt, Heft 8/2013 in seinem Artikel Seite C 293.
Lesen Sie den gesamten Artikel unter:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/134831
Qualifikation der Hauptoperateure und Fristen bei der Antragstellung für EndoProthetikZentren (EPZ)
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An die Zertifizierungskommission werden wiederholt Fragen zur Qualifikation der Hauptoperateure und entsprechender Antragsfristen gerichtet. Die diesbezügliche Regelung sei daher nochmals dargestellt:
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