Seit dem 06.10.2017 sind neue Erhebungsbögen für EndoProthetikZentren und EndoProthetikZentren der Maximalversorgung veröffentlicht.
Neben den aktualisierten Anforderungen im Erhebungsbogen wird die Verwendung des Datenblattes verpflichtend für alle Zentren. Das Datenblatt ist ein Instrument zur Datenerfassung und ersetzt die Fallzahlerfassung im Erhebungsbogen (vorher im Kapitel 2.1 und Kapitel 2.2.3), den Kennzahlenbogen (vorher Kapitel 8) und die Auflistung der Qualitätsindikatoren. Das Datenblatt soll für die Zentren eine vereinfachte, besser strukturierte Erfassung und Darstellung der Daten, sowie für die Auditoren eine vereinfachte Prüfung aller Fallzahlen und Qualitätsindikatoren ermöglichen.
Der neue Erhebungsbogen unterstützt die Bearbeitung des Zertifizierungsprozesses in einem 3-Jahres-Zyklus. Dies bedeutet für EndoProthetikZentren eine nur einmalige Eingabe der Daten, die lediglich bei vorhandenen Änderungen anzupassen sind. So werden unnötige Doppeleingaben vermieden und die Auditoren bei der Bewertung der erfolgten Änderungen unterstützt.
Auf der Homepage der Zertifizierungsstelle ClarCert erhalten Sie alle Dokumente, eine Änderungsübersicht der Anforderungen und eine Ausfüllanleitung des neuen Erhebungsbogens im 3-Jahres-Zyklus:
https://www.clarcert.com/systeme/endoprothetikzentrum/news/endocert-anderungen-2018-fur-die-zertifizierung-von-endoprothetikzentren.html
EndoCert ist ein lernendes System. Dies hat viele Vorteile. Jedoch sind damit auch Nachteile verbunden: die Zentren müssen sich auf Änderungen einstellen und diese in der Einrichtung umsetzen. Der anfänglich damit zwangsläufig höhere Aufwand ist den Verantwortlichen des EndoCert-Systems durchaus bewusst. Dennoch müssen wir auf Erkenntnisse, die wir im laufenden Betrieb gewinnen, eingehen, um eine stetige Verbesserung des Systems zu erreichen und langfristige Vereinfachungen im Ablauf für alle Beteiligten zu etablieren.
Der neue Erhebungsbogen sowie das Datenblatt sind für alle Audits ab dem 01.01.2018 verbindlich anzuwenden. Für alle Audits im Jahr 2017 sind noch die alten Unterlagen zu verwenden.
Für inhaltliche Fragen zu den Anforderungen stehen wir gerne zur Verfügung (
Die Erhebungsbögen sind auf der Homepage der Firma ClarCert abrufbar.