Mit dem 02.12.2015 sind die neuen Erhebungsbögen mit aktualisierten Anforderungen an die Endoprothetikzentren veröffentlicht worden. Verpflichtend gelten die Änderungen seit dem 1.6.2016.
EndoCert ist ein lernendes System. Dies hat viele Vorteile. Jedoch sind damit auch Nachteile verbunden: wir alle müssen uns auf Änderungen einstellen und diese in unseren Einrichtungen umsetzen. Damit ist zwangsläufig auch ein hoher Aufwand verbunden. Dies ist uns als Vertreter des EndoCert-Systems durchaus bewusst. Dennoch müssen wir auf Erkenntnisse, die wir im laufenden Betrieb gewinnen, eingehen, um eine stetige Verbesserung unseres Systems zu erreichen.
Jede auch noch so sorgfältig gewählte Formulierung kann zu Fehlinterpretationen beim Empfänger führen. Werden daraus Maßnahmen abgeleitet, die so gar nicht erforderlich sind, entstehen unnötige Kosten. Wir möchten Sie daher auffordern, die erhaltenen Informationen zunächst sorgfältig zu durchdenken, bei Bedarf Rückfragen zu stellen und vor allem den roten Faden des Qualitätsmanagements und damit das Grundkonzept von EndoCert bei der Interpretation der Anforderungen nicht aus den Augen zu verlieren.
Bitte beachten Sie bei der kritischen Auseinandersetzung mit den Anforderungen auch, dass alle Mitglieder der Zertifizierungskommission die Inhalte und Konsequenzen der neuen Regelungen intensiv und zum Teil mehrfach diskutiert haben. Umso mehr sind Ihre Anmerkungen jedoch erwünscht, um EndoCert auch in der Zukunft auf einem aktuellen Stand zu halten und dem Patientenwohl verpflichtet weiter zu entwickeln.
Alle auch auf Ihre Rückfragen hin erarbeiteten Erläuterungen und Hinweise werden bei ClarCert gesammelt und den Fachexperten gesondert zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen mögliche Fehler bei der Umsetzung der neuen bzw. geänderten Anforderungen vermieden werden.
Die Erhebungsbögen sind auf der Homepage der Firma ClarCert oder bei Thieme abrufbar.