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Aktuelles

H. Haas, R. Hoffmann

Vorbemerkung

Die zur Zertifizierung von EndoProthetikZentren aufgestellten Anforderungen beinhalten u.a. die Qualifikation als Spezieller Orthopädischer Chirurg. Aufgrund der Versorgungssituation in Deutschland gibt es Einrichtungen, die alle Anforderungen einer Zertifizierung erfüllen ohne jedoch die Qualifikation eines Hauptoperateurs als Spezieller Orthopädischer Chirurg nachweisen zu können. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Benachteiligung langjährig an der Versorgung teilnehmender Einrichtungen kommt, wurde mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) folgende Übergangsregelung vereinbart.
Dabei ist es das gemeinsame Ziel, bewährte Strukturen in der Versorgung zu halten und zukünftig die Einhaltung der aufgestellten Anforderungen sicherzustellen. Die gewährte Übergangsfrist von 4 Jahren ermöglicht es allen beteiligten Einrichtungen, entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten.

Die Zertifizierung als EPZmax und EPZ ist für Einrichtungen möglich, wenn

  • mit Ausnahme der Qualifikation Spezielle Orthopädische Chirurgie (SOC) alle Anforderungen und Bedingungen zur Zertifizierung als EPZmax bzw. EPZ komplett erfüllt werden
    und
  • die für die Zertifizierung als EPZmax / EPZ geforderten Fallzahlen und Strukturvorgaben (wie z.B. Vorhaltung einer Intensivstation, Zahlen zur Wechselendoprothetik etc.) über einen Zeitraum von 4 Jahren vor Beantragung der Übergangsregelung nachgewiesen werden.

Ferner gilt:

  • Die Zertifizierung unter diesen Bedingungen kann für eine Übergangsfrist von 4 Jahren ab Inkraftsetzung dieser Bestimmungen erlangt werden.
  • Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen in allen EPZ und EPZmax die Bedingungen vollständig, auch im Hinblick auf die Spezielle Orthopädische Chirurgie, erfüllt werden.
  • unberührt hiervon ist die zwischenzeitlich abgelaufene Sonderregelung (Antragstellung bis 31.3.2014)

Trauma Modul

  • das Trauma-Modul wird als Abschnitt im Anforderungskatalog des EPZ / EPZmax in das EndoCert System integriert und beinhaltet die Anforderungen für die Versorgung akuter Frakturen am prox. Femur durch die Implantation einer Endoprothese.
  • die Versorgung periprothetischer Frakturen kann durch EPZ und EPZmax erfolgen.
  • die Versorgung von periprothetischen Frakturen > Vancouver B2 (auch ohne Wechsel) werden als endoprothetische Eingriffe mitgezählt
  • Die Versorgung erfolgt durch Haupt- bzw. Seniorhauptoperateure des jeweiligen EPZ / EPZmax.
  • Die Erarbeitung des Traumamoduls erfolgt gemeinsam mit der DGU. Die Integration des Trauma-Moduls soll spätestens in den Erhebungsbögen Version 2015 erfolgt sein.

Ergänzende Regelungen

  • Endoprothesenversorgungen im Rahmen der bg-lichen Heilbehandlung: posttraumatische Arthrosen und anerkannte Berufserkrankungen

    Die Implantation von Endoprothesen bei der bg-lichen Heilbehandlung aufgrund posttraumatischer Arthosen und anerkannter Berufserkrankungen kann im Rahmen der BG-Heilverfahrenssteuerung oder auf Wunsch des Patienten an einem EPZmax erfolgen. Eine grundsätzliche Sonderzulassung eines EPZmax für diese Patientengruppen auf Antragstellung bei der DGUV wird von der DGU, der DGOOC und der DGOU empfohlen und angestrebt.

  • EndoCert ist ein Projekt der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik (AE) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
    Die Überführung in ein Projekt der DGOU wird angestrebt.

Erläuterungen:

Die Übergangsfrist beginnt ab dem 01.08.14.
Die Erarbeitung des Traumamoduls durch eine Task-Force der DGU erfolgt gemeinsam und in Abstimmung mit der DGOOC. Die Integration des Trauma-Moduls erfolgt in 2015. Die im Traumamodul bezeichneten Eingriffe können grundsätzlich – analog zu Endoprothesenimplantationen – auch nach wie vor an Versorgungskliniken ohne formale Teilnahme an einem EPZ erbracht werden.

Die ergänzenden Regelungen zur Endoprothesenversorgungen im Rahmen der bg-lichen Heilbehandlung müssen durch die DGUV zunächst konsentiert werden. Eine ergebnisoffene Absichtserklärung für eine eingehende Prüfung durch die DGUV liegt vor. Eine positive Entscheidung wurde insbesondere für die Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen des individualisierten Rehamanagements bereits signalisiert. Zudem wäre die Kooperation zwischen EndoProthetikZentren und bestehenden SAV-Netzwerken in diesem Zusammenhang möglich.

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