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Aktuelles

Stellungnahme der EndoCert-Zertifizierungskommission

Durch die Teilnahme am EPRD und die Analyse der Klinikauswertungen erlangen Kliniken wesentliche Erkenntnisse über die Ergebnisse ihrer Arbeit und werden dadurch in die Lage versetzt, frühzeitig auf mögliche kritische Entwicklungen zu reagieren und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Die kritische Auseinandersetzung mit den eigenen Ergebnissen ist daher u.a. zentraler Baustein im jährlichen Audit der zertifizierten Kliniken.

Die Teilnahme am EPRD wird daher ab dem 01.01.2025 für EndoCert-Kliniken auch weiterhin verpflichtend sein. Der EndoCert-Zertifizierungskommission ist ein möglicher erhöhter Erfassungsaufwand durch eine Dateneingabe in das EPRD und – gesetzlich verpflichtend – in das IRD bewusst. Das EPRD verfügt jedoch über eine sehr große Datengrundlage und differenzierte Auswertemöglichkeiten, die einen enormen Mehrwert für die Qualitätsarbeit endoprothetisch tätiger Einrichtungen darstellen. Von Seiten der Zertifizierungskommission unterstützen wir das EPRD in der Etablierung von Schnittstellenlösungen im Rahmen der Krankenhausinformationssysteme, um den Erfassungsaufwand für beide Registersysteme zu verringern.

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