Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC e.V.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat die vorläufige Zuteilung der Leistungsgruppen auf Klinikebene veröffentlicht. Kliniken haben die Gelegenheit, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 11.08.2024 eine Stellungnahme abzugeben. Die bindende Entscheidung des Ministeriums erfolgt dann zum Dezember 2024.
Eine durch EndoCert angefertigte Analyse der veröffentlichten Daten zeigt, dass überwiegend zertifizierte Einrichtungen hinsichtlich einer Zuteilung berücksichtigt wurden. Bei einer ähnlichen Datenauswertung durch das EPRD bestätigt sich diese Einschätzung.
Bei der Formulierung von Kriterien für die Zulassung der Kliniken in NRW zu den Leistungsgruppen aus dem Bereich der Endoprothetik fanden viele Konzepte des EndoCert Verfahrens Eingang in die Bewertung. Hierdurch wurde einerseits das Verfahren inhaltlich positiv beeinflusst. Zudem waren zertifizierte Häuser besser auf die Erfüllung der Anforderungen des Ministeriums vorbereitet. Dennoch wurden nicht alle EndoCert-Kliniken berücksichtigt.
Natürlich bedauern wir auf EndoCert Seite dieses Vorgehen des Ministeriums für einzelne davon betroffene Häuser. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es nicht das Ziel des Ministeriums war, bestimmte Qualitätskriterien oder ein einzelnes Zertifizierungsverfahren durchzusetzen. Vielmehr sollte eine Zusammenfassung insbesondere planbarer Leistungen an dafür geeigneten Standorten erfolgen, um eine wirtschaftlich sinnvolle und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung bei gleichzeitig erhaltener oder verbesserter Versorgungsqualität sicherzustellen.
Bei der Zertifizierung von Anbietern durch EndoCert wurden diese jetzt eingeführten Steuerungsaspekte (insbesondere die Zusammenfassung planbarer Leistungen an dafür geeigneten Standorten) nicht beachtet. Einzig wurde die erfolgreiche Erfüllung der EndoCert Anforderungen für die Zuteilung des Zertifikats herangezogen. Eine Beschränkung auf eine Höchstzahl von Anbietern in einem Gebiet oder in Bezug auf die zu versorgende Bevölkerung fand bewusst nicht statt, da die Regelung des Angebots Aufgabe des Gesetzgebers ist. Dieser Aufgabe kommt er mit der Aufstellung des Krankenhausplans nach.
Sollten einzelne Häuser trotz Zertifizierung und ggf. eigenen guten EPRD-Daten keine Zuteilung zu einer Leistungsgruppe erhalten haben, ergibt sich aufgrund der Daten (Zertifizierung und ggf. EPRD-Ergebnisse) aus unserer Sicht eine gute Argumentationsgrundlage für das anstehende Anhörungsverfahren. Dies gilt auch für in sich unschlüssige Zuweisungen, bei denen z. B. die Anzahl von Primäreingriffen beschränkt und Wechseleingriffe ausgeweitet wurden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit der EndoCert-Geschäftsstelle in Verbindung.
Für die Zertifizierungskommission EndoCert
Dr. Holger HaasVorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC