Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2025 eine Anpassung der Mindestmengenregelung für die Knieendoprothetik beschlossen. Für die Jahre 2026 und 2027 bleibt die bisherige Mindestmenge von 50 primären Knieendoprothesen pro Krankenhausstandort zunächst bestehen.
Ab 2028 erfolgt jedoch eine stufenweise Anhebung: Die Mindestmenge für primäre Knieendoprothesen steigt zunächst auf 100 und ab 2030 auf 150 Eingriffe pro Jahr und Standort. Zusätzlich werden erstmals eigene Mindestmengen für weitere Leistungsbereiche eingeführt: Für unikondyläre Schlittenprothesen sind ab 2028 mindestens 20 Eingriffe jährlich vorgesehen, für Revisionseingriffe mindestens 25.
Für zertifizierte EndoProthetikZentren (EPZ/EPZmax) ergeben sich daraus aktuell keine unmittelbaren Änderungen. Perspektivisch rücken die gesetzlichen Anforderungen jedoch näher an die bestehenden EndoCert-Vorgaben heran und unterstreichen die zunehmende Bedeutung einer ausreichenden Fallzahl sowie einer strukturierten Leistungsbündelung.
Aktueller Stand G-BA Mindestmengen
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