Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die EndoCert-Zertifizierungskommission hat Bedingungen formuliert, nach denen es Senior- / Hauptoperateuren ermöglicht wird, an einem weiteren EndoProthetikZentrum (der Maximalversorgung) tätig zu sein. Dies soll den an manchen Zentren anzutreffenden organisatorischen Herausforderungen begegnen, ohne die Bindung der Operateure an die jeweilige Zentrumsstruktur aufzuweichen.
Die Fallzahlen werden im jeweiligen EndoProthetikZentren dokumentiert und angerechnet.
Für die Tätigkeit an einem weiteren EndoProthetikZentrum (der Maximalversorgung) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Tätigkeit als S/HO ist an maximal zwei EndoProthetikZentren bzw. EndoProthetikZentren der Maximalversorgung möglich.
- Es müssen mindestens zwei weitere S/HO in jedem beteiligten EPZ/EPZmax tätig sein, um ein tragfähiges Ausfallkonzept und die Einhaltung des 4-Augenprinzips zu gewährleisten.
- Die Mindestzahlen eines S/HO müssen an jedem der beiden Zentren entsprechend des vorgesehenen Einsatzes (als HO bzw. SHO) erbracht werden.
- Die Qualifikation als Spezieller Orthopädischer Chirurg (SOC) zur Erfüllung der Zentrumsanforderungen kann jeweils nur an einem EPZ geltend gemacht werden.
- Die Einbindung in die weiteren Aufgaben des EPZ/EPZmax und die damit verbundene Teilnahme an den zentrumsspezifischen Abläufen und Besprechungen ist nachvollziehbar darzustellen. Die Qualitätsprozesse der beteiligten Zentren müssen aufeinander abgestimmt sein.
- Im Erhebungsbogen müssen bei einer Tätigkeit an mehreren Zentren die im jeweils kooperierenden Zentrum erbrachten Operationszahlen endoprothetischer Eingriffe für die betreffenden S/HO offengelegt werden.
- Weiterhin gilt: Mehr als 50 % aller endoprothetischen Eingriffe eines S/HO müssen in EndoCert-Strukturen erbracht werden.
Bitte setzen Sie sich bei weiterführenden Fragen zur Dokumentation mit ClarCert in Verbindung.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Dr. Holger Haas
Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC