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Aktuelles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da sich die Situation in den Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt etwas entspannt hat, möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zu den EndoCert-Zertifizierungsverfahren zukommen lassen.

Offsite-Audits oder Vor-Ort-Audits
Derzeit wird den Einrichtungen nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle ClarCert freigestellt, ob die anstehende Auditierung als „klassisches“ Vor-Ort-Audit oder als Offsite-Audit erfolgt. Bei einem Offsite-Audit erfolgt die Auditdurchführung anhand der eingereichten Unterlagen durch einen Fachexperten, der die Einrichtung hierzu nicht besucht. Die Vor-Ort-Audits erfolgen unter Einhaltung aller Hygienevorschriften.

Auswirkungen auf die Mindestfallzahlen der Zentren und Hauptoperateure
Für das Datenjahr 2020 werden alle Mindestfallzahlen um 25% gesenkt. Dies gilt sowohl für die Mindestfallzahlen des EndoProthetikZentrums bzw. EndoProthetikZentrums der Maximalversorgung wie auch für Senior-/Hauptoperateure. Konkret bedeutet das:

  • Am EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung müssen mindestens 150 endoprothetische Versorgungen (einschließlich mind. 38 Wechseloperationen) am Hüft- und / oder Kniegelenk im Jahr 2020 am operativen Standort durchgeführt werden. Davon unabhängig gelten für die Krankenhäuser die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Mindestmengen für die bikondylären Knieendoprothesen.
  • Am EndoProthetikZentrum müssen mindestens 75 endoprothetische Versorgungen (einschließlich Wechseloperationen) am Hüft- und / oder Kniegelenk im Jahr 2020 am operativen Standort durchgeführt werden. Davon unabhängig gelten für die Krankenhäuser die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Mindestmengen für die bikondylären Knieendoprothesen.
  • Senior-Hauptoperateure müssen mindestens 75 endoprothetische Versorgungen am Hüft- und / oder Kniegelenk (einschließlich Wechseloperationen) im Jahr 2020 am Zentrum nachweisen.
  • Hauptoperateure müssen mindestens 38 endoprothetische Versorgungen am Hüft- und / oder Kniegelenk (einschließlich Wechseloperationen) im Jahr 2020 am Zentrum nachweisen.

Fortbildungsveranstaltungen für Senior-/Hauptoperateure
Da sich die Corona-Situation auch auf die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auswirkt/ausgewirkt hat, muss im Jahr 2020 keine Fortbildungsveranstaltung für Senior-/Hauptoperateure nachgewiesen werden. Eine bereits erfolgte oder noch folgende Teilnahme an einer zugelassenen Veranstaltung wird jedoch berücksichtigt. So sind im individuellen 3 Jahres Intervall nur 2 Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.

Die Zertifizierungskommission behält sich vor, das Vorgehen bei aktuellen Änderungen der Lage erneut anzupassen.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Holger Haas
Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC

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