Die EndoCert-Zertifizierungskommission hat im Zuge der ständigen Weiterentwicklung des Systems auf der letzten Sitzung im Oktober 2022 Änderungen des Anforderungskatalogs und des Ablaufes des Zertifizierungsverfahrens beschlossen. Dabei wurden vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen aktuell wesentliche Schritte zur Straffung des Auditprozesses auf den Weg gebracht, die zu einer Entlastung der Einrichtungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beitragen sollen. Dabei liegt ein wesentlicher Effekt in der Reduktion des zeitlichen Aufwands der Kliniken in der Vorbereitung und bei der Durchführung der Audits. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Die Einführung erfolgt mit einer 6-monatigen Übergangsphase, in der die Kliniken wählen können, ob sie nach den überarbeiteten oder alten Vorgaben auditiert werden möchten. Da die eigentlichen Qualitätsindikatoren nicht verändert wurden, ist eine Umstellung der Datenerfassung auf dem Datenblatt nicht erforderlich. Die Umsetzung des neuen Anforderungskatalogs und des geänderten Zertifizierungsablaufs erfolgt ab 01.07.2023 verpflichtend für alle EndoProthetikZentren.
Aufgrund der weiteren Beeinträchtigungen in den Einrichtungen durch die Pandemie werden die Mindestfallzahlen auch für das Datenjahr 2022 um 15% gesenkt. Diese Reduktion erfolgt sowohl für die Mindestfallzahlen des EndoProthetikZentrums bzw. EndoProthetikZentrums der Maximalversorgung und hinsichtlich der persönlichen Fallzahlen der Senior-/Hauptoperateure. Konkret bedeutet dies weiterhin:
- Am EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung müssen mindestens 170 endoprothetische Versorgungen (einschließlich mind. 43 Wechseloperationen) am Hüft- und / oder Kniegelenk im Jahr 2022 am operativen Standort durchgeführt werden. Davon unabhängig gelten für die Krankenhäuser die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Mindestmengen für die bikondylären Knieendoprothesen.
- Am EndoProthetikZentrum müssen mindestens 85 endoprothetische Versorgungen (einschließlich Wechseloperationen) am Hüft- und / oder Kniegelenk im Jahr 2022 am operativen Standort durchgeführt werden. Davon unabhängig gelten für die Krankenhäuser die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Mindestmengen für die bikondylären Knieendoprothesen.
- Senior-Hauptoperateure müssen mindestens 85 endoprothetische Versorgungen am Hüft- und / oder Kniegelenk (einschließlich Wechseloperationen) im Jahr 2022 am Zentrum nachweisen.
- Hauptoperateure müssen mindestens 43 endoprothetische Versorgungen am Hüft- und / oder Kniegelenk (einschließlich Wechseloperationen) im Jahr 2022 am Zentrum nachweisen.
Bei Rückfragen, insbesondere zu den Änderungen im Anforderungskatalog, steht ClarCert und die Zertifizierungskommission gerne zur Verfügung. ClarCert wird mit allen EndoProthetikZentren, die in den nächsten Monaten das Audit geplant haben, nochmals persönlich Kontakt aufnehmen.