H. Haas, R. Hoffmann

Vorbemerkung

Die zur Zertifizierung von EndoProthetikZentren aufgestellten Anforderungen beinhalten u.a. die Qualifikation als Spezieller Orthopädischer Chirurg. Aufgrund der Versorgungssituation in Deutschland gibt es Einrichtungen, die alle Anforderungen einer Zertifizierung erfüllen ohne jedoch die Qualifikation eines Hauptoperateurs als Spezieller Orthopädischer Chirurg nachweisen zu können. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Benachteiligung langjährig an der Versorgung teilnehmender Einrichtungen kommt, wurde mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) folgende Übergangsregelung vereinbart.
Dabei ist es das gemeinsame Ziel, bewährte Strukturen in der Versorgung zu halten und zukünftig die Einhaltung der aufgestellten Anforderungen sicherzustellen. Die gewährte Übergangsfrist von 4 Jahren ermöglicht es allen beteiligten Einrichtungen, entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten.

Die Sonderregelung wurde eingeführt, um Einrichtungen die Zertifizierung als EPZ zu ermöglichen, die bereits seit Jahren und mit Erfolg endoprothetische Leistungen erbringen. Da dies für bereits etablierte Einrichtungen mit stabilen Prozessen zutrifft, wurde die Frist zur Einreichung des Antrags auf den 31.12.2013 begrenzt.

Aufgrund unterschiedlicher Anfragen, die uns wegen der Einbeziehung von Zuweisern in zertifizierte Endoprothetikzentren erreichen, stellt die Zertifizierungskommission fest:

  • Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative ist der Verzicht auf jedwede Kick-Back Mechanismen, durch die die Zuweisung von Patienten befördert werden könnte. Zu zertifizierende Kliniken verpflichten sich zum Verzicht auf derartige Konstrukte.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erhebung postoperativer Daten im Rahmen des EndoCert Projekts auf Parameter im direkten Zusammenhang mit der Operation beschränkt. Eine Erfassung von Daten z.B. 1 Jahr postop. wird derzeit in Pilotkliniken auf Durchführbarkeit geprüft.
  • Somit sind Daten zur Ergebnisqualität z.B. 1 Jahr postop. nicht Voraussetzung für eine Zertifizierung nach EndoCert.
  • Eine angemessene und sinnvolle Einbindung verschiedener Kooperationspartner (Zuweiser, Rehabilitationseinrichtungen etc.) in die Betreuung der Patienten bzw. zur Unterstützung qualitätssichernder Maßnahmen wird durch EndoCert unterstützt.

H. Haas
Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC

Zertifizierung von Zentren gestartet

Dt Aerzteblatt Heft 8 2013"Seit Oktober 2012 können sich Endoprothesenzentren, die einen definierten Anforderungskatalog erfüllen, zertifizieren lassen", schreibt das Deutsche Ärzteblatt, Heft 8/2013 in seinem Artikel Seite C 293.
Lesen Sie den gesamten Artikel unter:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/134831

An die Zertifizierungskommission werden wiederholt Fragen zur Qualifikation der Hauptoperateure und entsprechender Antragsfristen gerichtet. Die diesbezügliche Regelung sei daher nochmals dargestellt:

Eine Initiative der DGOOC

dgooc modul

Mit Unterstützung von:

ae modul
AE
bvou modul
BVOU
dgu modul
DGU

In Kooperation mit:

eprd modul
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