An die Zertifizierungskommission werden wiederholt Fragen zur Qualifikation der Hauptoperateure und entsprechender Antragsfristen gerichtet. Die diesbezügliche Regelung sei daher nochmals dargestellt:

Um langjährig in der endoprothetischen Versorgung tätigen Einrichtungen die Zertifizierung auch dann zu ermöglichen, wenn die Qualifikation „Spezielle Orthopädische Chirurgie" nicht für einen der beiden Hauptoperateure vorliegt, besteht eine Sonderregelung. Voraussetzung hierfür ist es, dass der beantragende Operateur bereits in den Jahren 2009 - 2012 pro Jahr mindestens 50 endoprothetische Eingriffe nachweislich selbstständig durchgeführt hat und mit seiner Einrichtung den Antrag auf Zertifizierung bis zum 31.12.2013 gestellt hat.

Hierdurch wird sichergestellt, dass Einrichtungen, die ansonsten alle Anforderungen zur Zertifizierung erfüllen, nicht aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen der Operateure vom Zertifizierungsprozess ausgeschlossen sind. Somit ist der Versorgungsrealität in Deutschland Rechnung getragen.

H. Haas, Bonn

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